Eine gute Rente für ein gutes Leben

Arbeitnehmer*innen verdienen eine gute Rente. Dieser Grundsatz muss für alle Generationen gelten.

Eine gute Rente erkennt die Lebensleistung an

Du kennst das sicher: Wenn es um die Rente geht, wird es schnell emotional und wichtige Fragen stellen sich. Wird meine Rente im Alter für ein würdevolles Leben reichen? Kann ich meinen Lebensstandard halten? Und was passiert, wenn ich krank werde und nicht mehr arbeiten kann? 

Kurz erklärt: Das Thema Rente

  • Die Rente muss zum Leben reichen, nicht nur zum Überleben. Eine gute Rente erkennt die Lebensleistung der Menschen an.
  • Deshalb muss das Rentenniveau stabilisiert und perspektivisch wieder angehoben werden.
  • Das Rentenalter darf nicht weiter angehoben werden – viele schaffen es schon jetzt nicht, bis 65 oder gar bis 67 zu arbeiten.
  • Zusätzlich brauchen wir eine stärkere betriebliche Altersvorsorge – finanziert von den Arbeitgeber*innen.

Die Rente muss rauf!

Für uns ist klar: Die Rente ist viel mehr als nur Armutsabsicherung. Sie muss für das gewohnte Leben und die aktuelle Wohnung reichen, egal wie lange der Ruhestand dauert. 

Wir finden: Wenn du Jahrzehnte gearbeitet hast, musst du dich auf eine ausreichende Rente im Alter verlassen können. Nur wenn du im Alter und bei Erwerbsminderung gut finanziell und sozial abgesichert bist, kannst du am gesellschaftlichen Zusammenleben teilhaben. 

Das derzeitige Rentenniveau darf deshalb auf keinen Fall weiter abgesenkt werden. Im Gegenteil: Es muss steigen auf mindestens 50 Prozent. Das ist keine Utopie – eine gute Rente ist bezahlbar und machbar! Wir haben die Konzepte dafür.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt das Herzstück der Altersvorsorge

Eine unserer größten Errungenschaften ist der Sozialstaat: Wer alt oder erwerbsunfähig ist, soll sich finanziell keine Sorgen machen müssen. Das ist in erster Linie die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist das zentrale Versorgungssystem: Über 90 Prozent der volljährigen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf eine spätere gesetzliche Rente oder beziehen sie bereits. Das sind vor allem Arbeitnehmer*innen, da sie pflichtversichert sind. Hinzu kommen aber auch Selbstständige und Freiberufler*innen, die freiwillig einzahlen. Beamte und bestimmte Berufsstände (z. B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen) haben ihre eigenen Rentensysteme.

Bezahlt werden die Renten zum größten Teil aus den laufenden Beiträgen. Aber der Rentenversicherung wurden von der Politik auch viele andere Leistungen übertragen. Zum Ausgleich zahlt der Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro aus Steuermitteln an die Rentenversicherung. Diese Zuschüsse reichen jedoch nicht, um die übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Daher müssen sie erhöht werden.

Künftig will die Regierung auch Aktiengewinne für die Rente nutzen und dazu einen Kapitalstock (das sogenannte Generationenkapital) neben der Rentenversicherung aufbauen. Alles Wichtige dazu liest du in unseren Informationen zur Aktienrente.

Aktienrente: Was bisher zum Generationenkapital geplant ist

Was ist das Rentenniveau?

Das Rentenniveau bezieht sich nicht auf den letzten Lohn, sondern auf den durchschnittlichen Lohn über das gesamte Erwerbsleben gemittelt. Das Rentenniveau ist dabei kein individuelles Niveau, sondern eine allgemeine Maßgröße für die Leistungsstärke der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu wird eine Rente mit 45 Entgeltpunkten zugrunde gelegt und davon die Sozialbeiträge abgezogen, aber nicht die Steuer. Zum 1. Juli 2024 beträgt diese sogenannte verfügbare Standardrente nach Sozialbeiträgen 1.565,03 Euro.

Diese Rente wird ins Verhältnis gesetzt zum verfügbaren Durchschnittsentgelt. Aktuell beträgt dies 3.260,34 Euro. Daraus ergibt sich ein Rentenniveau von 48 Prozent.

Offiziell heißt das Rentenniveau „Sicherungsniveau vor Steuern“ und ist im §154 SGB VI geregelt.

Unsere Forderungen für eine gerechte Rente

  1. Rentenniveau anheben: Als erstes muss das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert werden. Im nächsten Schritt muss es auf 50 Prozent  angehoben werden.
  2. Rentenalter nicht weiter anheben: Schon jetzt schaffen es viele nicht, bis zu ihrem 65. oder gar 67. Lebensjahr zu arbeiten. Viele werden vor dem Eintritt in die Rente krank oder arbeitslos. Das Rentenalter darf auf keinen Fall weiter steigen.
  3. Unternehmen in die Pflicht nehmen: Arbeitgeber*innen müssen sich gleichwertig an der Finanzierung der Altersvorsorge beteiligen, z. B. durch einen verpflichtenden Mindestbeitrag bei der Betriebsrente. Außerdem müssen sie für gute Arbeitsbedingungen sorgen, damit Beschäftigte lange gesund und leistungsfähig bleiben.
  4. Solidarisch handeln: Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt, sich qualifiziert oder weiterbildet, aber auch wer seinen Arbeitsplatz verliert, soll keine tiefen Löcher in der Altersvorsorge fürchten müssen. Für diese Zeiten sind Rentenpunkte zu gewähren und die bestehenden Regeln zu verbessern. Die Grundrente soll dafür sorgen, dass nach vielen Jahren Arbeit die Rente im Alter zum Leben auch bei geringem Lohn reicht. Diese muss aber verbessert und der Zugang erleichtert werden. 
  5. Alle absichern und Versichertenkreis erweitern: Alle Erwerbstätigen müssen gut für das Alter und bei Erwerbsminderung abgesichert sein. Dazu sollen schrittweise alle Selbstständigen einschließlich der Freiberufler*innen, aber z. B. auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Beamt*innen sind davon ausgenommen.

Zusätzliche Säulen: betriebliche und private Altersvorsorge

Weil das Rentenniveau in der Rentenversicherung politisch abgesenkt wurde, sind 2 weitere Säulen der Altersabsicherung wichtiger geworden:

 

  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge verspricht der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags oder freiwillig, seinen Beschäftigten später eine Rente zu zahlen. Gesetzlichen Anspruch hast du als Arbeitnehmer*in aber nur darauf, einen Teil deines eigenen Gehalts in eine Betriebsrente einzuzahlen ("Entgeltumwandlung"). Wichtig ist, dass der Arbeitgeber diese zumindest erheblich mitfinanziert.
  • Bei der privaten Altersvorsorge schließt du mit einem Finanzunternehmen oder einer Versicherung einen Rentenvertrag. Die Beiträge zahlst du allein aus deinem Nettoeinkommen. Unter bestimmten Bedingungen erhältst du vom Staat finanzielle Zuschüsse – bekannt als "Riester-Rente".

DGB-Rentenstudie: 8 von 10 Befragten für höheres Rentenniveau

83 Prozent der Befragten halten das Rentenniveau – also das Verhältnis der Renten zu den Löhnen – für zu gering und fordern höhere Renten.

Quelle: Studie “Alterssicherung in Deutschland: Herausforderungen und Erwartungen” (2023). Befragung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer des Saarlandes

DGB-Rentenstudie: Lieber höhere Beiträge als höheres Renteneintrittsalter

Um die gesetzliche Rente zu stabilisieren und für höhere Renten zu sorgen, würde ein Großteil der Bevölkerung lieber höhere Rentenbeiträge zahlen, als noch später in Rente zu gehen. Das wollen besonders häufig die jüngeren Befragten zwischen 18 und 39 Jahren – 70 Prozent von ihnen sagen: lieber höhere Beiträge statt spätere Rente.

Rentenniveau anheben – Rente wieder stark machen

Fairer Lohn und mehr Beschäftigte können für eine spürbare Rentenerhöhung sorgen

Seit der Jahrtausendwende ist das Rentenniveau in Deutschland aufgrund politischer Entscheidungen gesenkt worden – derzeit liegt es bei 48 Prozent. Das bedeutet jedoch nicht, dass du als Rentner*in 48 Prozent deines letzten Lohns als Rente bekommst. Es handelt sich um einen statistischen Wert, der die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung beschreibt. Ganz einfach gesagt: Das Rentenniveau zeigt an, wie viel Rente ein*e Durchschnittsrentner*in nach 45 Arbeitsjahren im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen erhält.

Finanziert wird die Rentenversicherung vor allem über die Beiträge. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent vom Bruttolohn. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen teilen sich diesen zur Hälfte. Bis 2025 ist gesetzlich garantiert, dass der Beitragssatz unter 20 Prozent bleibt und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Was danach kommt, ist offen. Die Bundesregierung will das Gesetz ändern und dafür sorgen, dass das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabil bleibt. 

Für uns als DGB ist entscheidend, dass das Rentenniveau nicht nur stabil ist, sondern perspektivisch wieder steigt – auch wenn die Beiträge dazu moderat erhöht werden müssen. Denn eine starke gesetzliche Rente heißt, dass alle höhere Renten bekommen und die Menschen weniger Geld für private Vorsorge ausgeben müssen. Um das höhere Rentenniveau und eine starke gesetzliche Rente zu finanzieren, brauchen wir einen Dreiklang aus fairen Löhnen, mehr Beschäftigung und guter Arbeit:

  1. Wenn die Löhne steigen, steigen die Beitragszahlungen. Deshalb muss die Tarifbindung gestärkt werden. 
  2. Wenn mehr Menschen arbeiten, steigen die Beitragseinnahmen. Deshalb müssen wir Frauen aus der unfreiwilligen Teilzeit holen, Menschen passende Aus- und Weiterbildungen ermöglichen sowie ein modernes Zuwanderungsgesetz schaffen. 
  3. Damit möglichst viele Menschen bis zur Rente arbeiten (und in die Rentenkasse einzahlen) können, brauchen wir gute Arbeitsbedingungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Und wie viel Rente bekomme ich?

Das musst du wissen:

  • Wann du in Rente gehen kannst, hängt von deinen Versicherungszeiten und deinem Geburtsjahrgang ab. Wer mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann in die sogenannte Regelaltersrente gehen. Das Alter dafür – die Regelaltersgrenze – steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre, abhängig von deinem Geburtsjahr. Für alle, die ab 1964 geboren wurde, gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. 
  • Wenn du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen willst, gibt es verschiedene Möglichkeiten: 
    • wenn du mindestens 63 Jahre alt bist und 35 Versicherungsjahre vorweisen kannst. Dann kannst du eine Rente mit Abschlägen beziehen (je nach Jahrgang bis zu 14,4%). 
    • Wer anerkannt schwerbehindert ist und mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen kann, darf bereits ab 62 Jahren (vor 1964 geborene sogar noch früher) in Rente gehen und hat weniger Abschläge (maximal 10,8%). 
    • Ohne Abschläge kann in Rente gehen, wer 45 Pflichtbeitragsjahre aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege vorweisen kann. Das Alter hierfür liegt aktuell bei 64 Jahren und 4 Monaten (Jahrgang 1960) und steigt auf 65 Jahre für alle ab 1964 geborene 
    • Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist kann außerdem einen Erwerbsminderungsrente bekommen – die medizinischen Voraussetzungen dafür sind allerdings recht hoch. Unabhängig davon müssen mindestens 5 Beitragsjahre vorliegen und in den 60 Monaten vor Rentenbeginn müssen mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. 

Seit 1. Januar 2023 darfst du neben einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Bei einer Erwerbsminderungsrente darfst du mindestens 18.558,75 Euro hinzuverdienen, ohne dass davon auf die Rente angerechnet wird – Achtung: unabhängig von der Höhe des Einkommens gilt, dass eine Erwerbstätigkeit von 3 oder mehr Stunden dazu führen kann, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird oder gar ganz entfällt. 

  • Wie hoch deine Rente letztlich ausfällt, hängt von deinen Einzahlungen ab. Die Rentenversicherung vergibt dafür sogenannte Entgeltpunkte („Rentenpunkte“). Diese werden in deinem Rentenkonto gesammelt und später in deine Altersrente umgerechnet. Neben der Höhe ist das möglichst lange Einzahlen wichtig, um auf eine hohe Rente und auf die notwendigen Versicherungsjahre zu kommen. Bei Erwerbsminderungsrente kann es noch zusätzliche Punkte für die Zurechnungszeit geben. Und generell könne für bestimmte Zeiten zusätzliche Punkt gutgeschrieben werden (bspw. Ausbildung im Betrieb oder bei Erziehung von Kindern und anderes Mehr). 
  • Wer mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat und trotzdem nur auf eine geringe Rente kommt, kann einen Grundrentenzuschlag bekommen. Die Rente fällt dadurch höher aus – im Einzelfall sogar fast doppelt so hoch. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber Grundrente.
  • Reicht deine Rente nicht zum Lebensunterhalt, hast du Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Bei dieser Fürsorgeleistung musst du dein Einkommen und Vermögen offenlegen. 

Übrigens: Mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wurde zum 1. Juli 2023 endlich der Rentenwert in Ostdeutschland an den von Westdeutschland angepasst. Seit Jahrzehnten haben wir und unsere Mitgliedsgewerkschaften uns dafür eingesetzt. Nun bekommen Beschäftigte in Leipzig und Rostock den gleichen Wert für einen erworbenen Rentenpunkt wie die Kolleg*innen in Köln und München. Die Aufwertung der heutigen Löhne bleibt noch bis Ende 2024 bestehen. 

Einfach erklärt: Wie sich deine gesetzliche Rente berechnet

Entscheidend für deine spätere Rente sind die von dir erworbenen „Rentenpunkte“ in der Rentenversicherung. So funktioniert die Berechnung:

  • Du bekommst 1 Entgeltpunkt, wenn du im Beitragsjahr das Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten des Jahres verdient hast. Hast du die Hälfte verdient, bekommst du demnach einen halben Punkt. Hast du das Doppelte verdient, erhältst du 2 Punkte (höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
  • Außerdem gibt es zusätzliche Punkte für Kindererziehung, Pflege, bei Arbeitslosigkeit oder Krankengeld und einigen anderen Sachverhalten.
  • Zu Rentenbeginn werden alle deine Punkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert gibt an, wie viel Euro ein Punkt wert ist. Daraus ergibt sich, vereinfacht gesagt, deine Rentenhöhe.
  • Hinzu kommen mögliche Abschläge, wenn du vorzeitig in Rente gehen willst, oder Zuschläge, falls du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast, aber auf die Auszahlung der Rente zunächst verzichtest.

5 Gründe gegen ein späteres Renteneintrittsalter

1. Die Rente mit 70 ist: unerreichbar

Die meisten Menschen gehen vor ihrem 65. Lebensjahr in Rente (durchschnittlich mit 64 Jahren und 4 Monaten). Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen häufig in der körperlichen und mentalen Belastung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter. Das zeigt: Der reguläre Rentenbeginn wird zwar vom Rentenrecht bestimmt. Er sagt jedoch wenig darüber aus, ob die Menschen überhaupt so lange arbeiten können.

2. Die Rente mit 70 ist: unrealistisch

Nicht alle Menschen leben bis zum regulären Renteneintrittsalter. Je höher das Rentenalter angehoben wird, desto weniger Menschen erreichen es. Das senkt zwar die Kosten der Rentenversicherung, ist aber nichts anderes als eine Rentenkürzung für die, die aufgrund von hoher Arbeitsbelastung, ungesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen oder gesundheitlichen Problemen früher sterben.

3. Die Rente mit 70 ist: ungerecht

Die Unternehmen sind zu oft nicht auf ältere Kolleg*innen eingestellt. Gerade dort, wo mit hoher körperlicher oder mentaler Belastung gearbeitet wird, ist eine Beschäftigung bis zum Rentenalter nicht ohne Weiteres möglich. Und trotz Arbeitskräftebedarf stellen viele Arbeitgeber*innen weiterhin ältere Menschen – ebenso wie Menschen mit Behinderung – nicht ein oder wollen sie so früh wie möglich loswerden.

4. Die Rente mit 70 ist: unvorbereitet

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine verkappte Rentenkürzung. Und das, obwohl die gesetzliche Rente alleine schon heute oft nicht zum Leben reicht. Wer ein höheres Rentenalter nicht erreichen kann, muss für den Rest seines Lebens eine Rente mit Abschlägen oder längere Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit hinnehmen, bevor er*sie in Rente gehen kann.

5. Die Rente mit 70 ist: unsozial

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine verkappte Rentenkürzung. Und das, obwohl die gesetzliche Rente alleine schon heute oft nicht zum Leben reicht. Wer ein höheres Rentenalter nicht erreichen kann, muss für den Rest seines Lebens eine Rente mit Abschlägen oder längere Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit hinnehmen, bevor er*sie in Rente gehen kann.

Stabile Rente ist Pflicht
Diese Bundesregierung steht in der Pflicht, das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren.
Anja Piel, DGB-Bundesvorstand

Arbeitgeber*innen müssen mehr für gute Betriebsrenten tun

Die Versprechen waren groß: Als in den 2000er Jahren begonnen wurde, das Rentenniveau zu senken, sollte die entstandene Rentenlücke einfach durch mehr private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Doch die „Riester-Rente“ hat gezeigt, dass sie nur hohe Kosten verursacht, aber wenig Rendite bringt. Und ein weiterer Grund ist offensichtlich: Arbeitnehmer*innen müssen die Kosten für die Riester-Rente allein tragen. Aber auch die Betriebsrenten sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben und noch viel zu wenig verbreitet. Hier müssen sich einerseits die Arbeitgeber*innen mehr engagieren. Andererseits müssen sie mit Tarifverträgen, die wir als Gewerkschaften abschließen, dazu verpflichtet werden. 
 

Wir sagen deshalb: Eine gute Altersabsicherung gibt es nur mit einer zuverlässigen und starken gesetzlichen Rente – ergänzt durch gute Betriebsrenten.

Mit diesen 3 Maßnahmen lässt sich das erreichen:

  • Tarifverträge, die Betriebsrenten regeln, sollen einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit würden sie auch für Unternehmen der gleichen Branche gelten, die keinen Tarifvertrag haben.
  • Die Arbeitgeber*innen sollen einen verpflichtenden Mindestbeitrag zu den Betriebsrenten leisten (arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente).
  • Die von den Arbeitgeber*innen bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialbeiträge müssen vollständig weitergegeben werden.

Renten nicht doppelt besteuern!

Die Renten werden in Deutschland seit 2005 schrittweise auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das heißt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bei der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Beschäftigten haben also mehr Nettoeinkommen. Im Gegenzug wird die Rente dafür voll besteuert. Die Nettorente fällt dadurch geringer aus. Dieses Prinzip ist zum Vorteil der Versicherten, da zunächst alle mehr netto haben. Nur wer Rente bezieht, zahlt dann darauf Steuern. Wer viel und lange Rente bezieht, zahlt mehr Steuern. Insgesamt ist dies gerecht. Wenn die Rente auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird, basiert für Jahrzehnte ein Teil der Rente jedoch aus bereits besteuerten Beiträgen. Dieser Teil darf nicht noch einmal besteuert werden. Daher gibt es einen Rentenfreibetrag. Dieser hängt von der Rentenhöhe und dem Rentenzugangsjahr ab und sinkt bis 2040 auf Null. Dieser Übergang ist jedoch zu kurz und unzureichend. Daher muss er gestreckt werden. Die Beiträge sind seit 2023 voll steuerfrei. Damit ist der erste Schritt der Umstellung bereits erfolgt.

Die Gewerkschaften helfen dir bei Fragen zur Rente und beim Rentenantrag

Informiere dich hier oder direkt bei deiner Gewerkschaft vor Ort

ver.di-Rentenberatung

Das Thema Rente ist komplex. Unsere Mitgliedsgewerkschaften bieten dir deshalb in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und Versichertenältesten der DRV umfassende und kostenfreie Hilfestellung.

DRV-Rentenberatung für Versicherte

Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen wichtigen Service: die kostenlose und kompetente Beratung in der Nachbarschaft. Die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und Versichertenältesten sind Teil des Beratungsnetzes.

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