FAQ – Nachfragen

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Was ist das Renteneintrittsalter und welche Rolle spielt es?

Mit diesem Begriff ist in der Regel nicht das Alter gemeint, mit dem man tatsächlich in Rente geht. Das Renteneintrittsalter steht für das Alter, mit dem man ohne Rentenkürzungen („Abschläge“) in Altersrente gehen kann – also das Alter, das der Gesetzgeber für den Beginn der regulären Altersrente vorgesehen hat.

Vor den Rentenreformen der vergangenen Jahre lag es in Deutschland bei 65 Jahren. Mit Einführung der „Rente mit 67“ wird es ab einem bestimmten Geburtsjahrgang nach und nach angehoben: Der Geburtsjahrgang 1947 muss bereits 65 Jahre und einen Monat arbeiten, bis er regulär in Altersrente gehen kann. Der Jahrgang 1948 muss 65 Jahre und zwei Monate arbeiten – und so weiter. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle kommenden Jahrgänge gilt dann ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

Von Bedeutung ist das steigende Renteneintrittsalter, weil Beschäftigte Rentenkürzungen („Abschläge“) hinnehmen müssen, wenn sie früher in Rente gehen. Und je mehr der reguläre Renteneintritt nach hinten verschoben wird, desto größer ist das Risiko für viele Beschäftigte, vor dem Renteneintritt arbeitslos zu werden und längere Zeiten der Arbeitslosigkeit zu haben. Da bereits heute viele Beschäftigte es nicht einmal bis 65 schaffen, gesund und in Arbeit zu bleiben, bevor sie in Rente gehen, bedeutet ein höheres Renteneintrittsalter oft nichts anderes als Rentenkürzungen durch die Hintertür.

„Obwohl ich durchschnittlich eine 50-Stunden-Woche habe und monatlich meine Beiträge leiste, seitdem ich  arbeite, erwarte ich laut Rentenbescheid eine Altersrente von nur 400 Euro. Ist denn meine Arbeit weniger wert als die der vorherigen Generationen?“

Portrait Sandra B MedienwerkstattSandra B., Leiterin einer Medienwerkstatt