Was ist betriebliche Altersversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist neben gesetzlicher Rente und privater Altersvorsorge eine der drei Säulen des „Drei-Säulen-Modells“ – also eine von drei potenziellen Einkommensquellen im Alter. Bei der bAV sagt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Leistungen der Altersversorgung zu.
Das können neben einer „Betriebsrente“ auch Leistungen bei Erwerbsminderung oder Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall des Arbeitnehmers sein.
Oftmals wird bAV in Form einer Entgeltumwandlung gemacht: Ein Teil des Gehalts wird nicht ausgezahlt, sondern so eingesetzt, dass der Arbeitnehmer später im Ruhestand Ansprüche auf eine bestimmte Versorgungsleistung hat (zum Beispiel auf eine klassische „Betriebsrente“). Allerdings wird die gesetzliche Rente durch die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung geringer und zusätzlich sinkt das gesetzliche Rentenniveau für alle.
Der Arbeitgeber investiert das so angespart Geld seiner Beschäftigten zum Beispiel in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. In vielen Fällen einer tarifvertraglich geregelten bAV übernehmen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Teil der Zahlungen.