Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter steht für das Alter, mit dem man ohne Rentenkürzungen („Abschläge“) in Altersrente gehen kann – also das Alter, das der Gesetzgeber für den Beginn der regulären Altersrente vorgesehen hat.
Vor den Rentenreformen der vergangenen Jahre lag es in Deutschland bei 65 Jahren. Mit Einführung der „Rente mit 67“ wird es ab einem bestimmten Geburtsjahrgang nach und nach angehoben: Der Geburtsjahrgang 1947 muss bereits 65 Jahre und einen Monat arbeiten, bis er regulär in Altersrente gehen kann. Der Jahrgang 1948 muss 65 Jahre und zwei Monate arbeiten – und so weiter. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle kommenden Jahrgänge gilt dann ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.