Glossar – Mehr wissen

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Mütterrente

Mit der sogenannten „Mütterrente“ werden die Kindererziehungszeiten von Eltern bei der späteren Rentenzahlung besser berücksichtigt. Die Mütterrente wurde mit dem sogenannten Rentenpaket der Bundesregierung im Jahr 2014 eingeführt.

Zuvor galt die Regelung, dass bei der Kindererziehungszeit für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1992 drei Jahre für die Rente angerechnet werden, für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, nur ein Jahr. Mit dem Rentenpaket wird jetzt für vor 1992 geborene Kinder ein zusätzliches Erziehungsjahr angerechnet, also insgesamt zwei Jahre. Das verkleinert tatsächlich eine Gerechtigkeitslücke und wertet die Erziehungszeiten von Eltern bei der Rentenberechnung auf.

"Damit das Leben in der Rente noch lebenswert ist."

Jens W. auf die Frage, warum wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik brauchen.