Glossar – Mehr wissen

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Oft lassen sich Fachbegriffe in der Rentendebatte nicht vermeiden, um die Dinge korrekt wiederzugeben. Aber mit den nachfolgenden Erklärungen, die wir nach und nach ausweiten, machen dich zum Renten-Profi.

Drei-Säulen-Modell

Unter diesem Begriff versteht man den Ansatz, dass sich das Einkommen von Beschäftigten im Ruhestand aus drei Bestandteilen zusammensetzt: der gesetzlichen Rente, einer betrieblichen Altersversorgung und privater Altersvorsorge. Seit der Rentenreform 2001 gilt in Deutschland ein „Drei-Säulen-Modell“.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. 1891 wurde die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingeführt. Seit 1957 funktioniert sie nach dem Umlageprinzip.

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Umlageverfahren („Generationenvertrag“)

Mit dem „Generationenvertrag“ ist kein juristischer, sondern ein gedachter Vertrag zwischen den Generationen gemeint. Wird der Ausdruck im Zusammenhang mit der Rente benutzt, ist damit die Basis für das Umlageverfahren, das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Rente, gemeint.

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Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter steht für das Alter, mit dem man ohne Rentenkürzungen („Abschläge“) in Altersrente gehen kann – also das Alter, das der Gesetzgeber für den Beginn der regulären Altersrente vorgesehen hat.

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Rentenniveau

Das gesetzliche Rentenniveau misst das Verhältnis zwischen Rente und Lohn – und zwar nicht der Rente oder des Lohns einer einzelnen Person, sondern eine Art statistischen Durchschnittswert.

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Standardrente

Die Standardrente ist eine sozialrechtliche Größe. Die Standardrente ist eine Regelaltersrente aus 45 Entgeltpunkten und beträgt brutto seit 1. Juli 2016 im Westen 1.370,25 Euro und im Osten 1.289,70 Euro. Nach Sozialabgaben (sogenannte verfügbare Standardrente) beträgt sie 1.225 Euro im Westen und 1.153 Euro im Osten.

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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist neben gesetzlicher Rente und privater Altersvorsorge eine der drei Säulen des „Drei-Säulen-Modells“ – also eine von drei potenziellen Einkommensquellen im Alter. Bei der bAV sagt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Leistungen der Altersversorgung zu.

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Grundsicherung

Wenn die Rente mit eventuell weiteren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, besteht Anspruch auf Grundsicherung. 2017 beträgt die Grundsicherung für eine alleinstehende Person 409 Euro plus die Kosten für eine kleine Mietwohnung, Heizung sowie und einige andere Leistungen. Im bundesweiten Schnitt liegt der Gesamtbetrag somit bei etwa 800 Euro.

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Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn das Regelalter für die Altersrente (Regelaltersgrenze) noch nicht erreicht ist und wenn eine Rückkehr in das Arbeitsleben auch durch Reha-Maßnahmen nicht mehr möglich ist.

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Mütterrente

Mit der sogenannten „Mütterrente“ werden die Kindererziehungszeiten von Eltern bei der späteren Rentenzahlung besser berücksichtigt. Die Mütterrente wurde mit dem sogenannten Rentenpaket der Bundesregierung im Jahr 2014 eingeführt.

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"Damit das Leben in der Rente noch lebenswert ist."

Jens W. auf die Frage, warum wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik brauchen.