Deutscher Gewerkschaftsbund

Alterssicherung

Eine gute Rente für ein gutes Leben

  • Die Rente muss zum Leben reichen, nicht nur zum Überleben. Eine gute Rente erkennt die Lebensleistung der Menschen an.
  • Deshalb muss das Rentenniveau stabilisiert und perspektivisch wieder angehoben werden.
  • Die Altersgrenze für die Rente darf nicht angehoben werden – viele schaffen es nicht, bis 67 zu arbeiten.
  • Zusätzlich brauchen wir eine stärkere betriebliche Altersvorsorge – finanziert von den Arbeitgebern.

"Diese Bundesregierung steht in der Pflicht, das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren.“
Anja Piel, Mitglied im DGB-Bundesvorstand

Die Rente muss rauf!

Du kennst das sicher: Wenn es um die Rente geht, wird es schnell emotional und wichtige Fragen stellen sich. Wird meine Rente im Alter für ein würdevolles Leben reichen? Kann ich meinen Lebensstandard halten? Und was passiert, wenn ich krank werde und nicht mehr arbeiten kann?

Für uns ist klar: Die Rente ist viel mehr als nur Armutsabsicherung. Sie muss für das gewohnte Leben und die aktuelle Wohnung reichen, egal wie lange der Ruhestand dauert. Wir finden: Wenn du Jahrzehnte gearbeitet hast, musst du dich auf eine ausreichende Rente im Alter verlassen können. Nur wenn du im Alter und bei Erwerbsminderung gut finanziell und sozial abgesichert bist, kannst du am gesellschaftlichen Zusammenleben teilhaben. Das derzeitige Rentenniveau darf deshalb auf keinen Fall weiter abgesenkt werden. Im Gegenteil: Es muss steigen auf mindestens 50 Prozent. Das ist keine Utopie – eine gute Rente ist bezahlbar und machbar! Wir haben die Konzepte dafür.

Unsere Forderungen für eine gerechte Rente

  1. Rentenniveau anheben: Als erstes muss das Rentenniveau bei 48 Prozent des Einkommens stabilisiert werden. Im nächsten Schritt muss es auf 50 Prozent des Einkommens angehoben werden.
  2. Altersgrenzen nicht ausweiten: Schon die Rente ab 67 Jahren schaffen viele nicht – das Rentenalter darf auf keinen Fall weiter steigen. Stattdessen brauchen wir flexiblere, sozial abgesicherte Möglichkeiten für den Übergang in die Rente, weit vor dem 67. Lebensjahr. Das kann z. B. ein Rechtsanspruch auf Teilzeit im Alter oder ein Anspruch auf Teilrente ab 60 Jahren sein.
  3. Unternehmen in die Pflicht nehmen: Arbeitgeber*innen müssen sich gleichwertig an der Finanzierung der Altersvorsorge beteiligen, z. B. durch einen verpflichtenden Mindestbeitrag bei der Betriebsrente. Außerdem müssen sie für gute Arbeitsbedingungen sorgen, damit Beschäftigte lange gesund und leistungsfähig bleiben.
  4. Solidarisch handeln: Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt, sich qualifiziert oder weiterbildet, aber auch wer seinen Arbeitsplatz verliert, soll keine tiefen Löcher in der Altersvorsorge fürchten müssen. Für diese Zeiten sind zusätzliche Rentenpunkte zu gewähren und die bestehenden Regeln zu verbessern. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Die Grundrente stellt sicher, dass im Alter die Rente zum Leben reicht. Diese muss aber verbessert und der Zugang erleichtert werden.
  5. Alle absichern und Versichertenkreis erweitern: Alle Erwerbstätigen müssen gut für das Alter und bei Erwerbsminderung abgesichert sein. Dazu sollen schrittweise alle Selbstständigen einschließlich der Freiberufler*innen, aber z. B. auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt das Herzstück der Altersvorsorge

Eine unserer größten Errungenschaften ist der Sozialstaat: Wer alt oder erwerbsunfähig ist, soll sich finanziell keine Sorgen machen müssen. Das ist in erster Linie die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist das zentrale Versorgungssystem: Über 90 Prozent der volljährigen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf eine spätere gesetzliche Rente oder beziehen sie bereits. Das sind vor allem Arbeitnehmer*innen, da sie pflichtversichert sind. Hinzu kommen aber auch Selbstständige und Freiberufler*innen, die freiwillig einzahlen. Beamte und bestimmte Berufsstände (z. B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen) haben ihre eigenen Rentensysteme.

Bezahlt werden die Renten zum größten Teil aus den laufenden Beiträgen. Aber der Rentenversicherung wurden von der Politik auch viele andere Leistungen übertragen. Zum Ausgleich zahlt der Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro aus Steuermitteln an die Rentenversicherung. Diese Zuschüsse reichen jedoch nicht, um die übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Daher müssen sie erhöht werden.

Künftig will die Regierung auch Aktiengewinne für die Rente nutzen und dazu einen Kapitalstock (das sogenannte Generationenkapital) neben der Rentenversicherung aufbauen. Alles Wichtige dazu liest du auf unserer Seite zur Aktienrente.

Zusätzliche Säulen: betriebliche und private Altersvorsorge

Weil das Rentenniveau in der Rentenversicherung politisch abgesenkt wurde, sind 2 weitere Säulen der Altersabsicherung wichtiger geworden:

  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge verspricht der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags oder freiwillig, seinen Beschäftigten später eine Rente zu zahlen. Gesetzlichen Anspruch hast du als Arbeitnehmer*in aber nur darauf, einen Teil deines eigenen Gehalts in eine Betriebsrente einzuzahlen ("Entgeltumwandlung"). Wichtig ist, dass der Arbeitgeber diese zumindest erheblich mitfinanziert.
  • Bei der privaten Altersvorsorge schließt du mit einem Finanzunternehmen oder einer Versicherung einen Rentenvertrag. Die Beiträge zahlst du allein aus deinem Nettoeinkommen. Unter bestimmten Bedingungen erhältst du vom Staat finanzielle Zuschüsse – bekannt als "Riester-Rente".

DGB-Rentenstudie: Lieber höhere Beiträge als höheres Renteneintrittsalter

Um die gesetzliche Rente zu stabilisieren und für höhere Renten zu sorgen, würde ein Großteil der Bevölkerung lieber höhere Rentenbeiträge zahlen, als noch später in Rente zu gehen. Das wollen besonders häufig die jüngeren Befragten zwischen 18 und 39 Jahren - 70 Prozent von ihnen sagen: lieber höhere Beiträge statt spätere Rente. 83 Prozent der Befragten halten das Rentenniveau – also das Verhältnis der Renten zu den Löhnen – für zu gering und fordern höhere Renten. Das hat eine Studie im Auftrag des DGB ergeben.

Tortendagramm Rentenstudie: 83 % der Befragten halten das Rentenniveau – also das Verhältnis der Renten zu den Löhnen – für zu gering und fordern höhere Renten.

Studie „Alterssicherung in Deutschland: Herausforderungen und Erwartungen“ (2023). Befragung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer des Saarlandes.

Rentenniveau anheben – Rente wieder stark machen

Seit der Jahrtausendwende ist das Rentenniveau in Deutschland aufgrund politischer Entscheidungen gesenkt worden – derzeit liegt es bei 48 Prozent. Das bedeutet jedoch nicht, dass du als Rentner*in 48 Prozent deines letzten Lohns als Rente bekommst. Es handelt sich um einen statistischen Wert, der die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung beschreibt. Ganz einfach gesagt: Das Rentenniveau zeigt an, wie viel Rente ein*e Durchschnittsrentner*in nach 45 Arbeitsjahren im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen erhält.

Finanziert wird die Rentenversicherung vor allem über die Beiträge. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent vom Bruttolohn. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen teilen sich diesen zur Hälfte. Bis 2025 ist gesetzlich garantiert, dass der Beitragssatz unter 20 Prozent bleibt und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Was danach kommt, ist offen. Die Bundesregierung will das Gesetz ändern und dafür sorgen, dass das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabil bleibt.

Für uns als DGB ist entscheidend, dass das Rentenniveau nicht nur stabil ist, sondern perspektivisch wieder steigt – auch wenn die Beiträge dazu moderat erhöht werden müssen. Denn eine starke gesetzliche Rente heißt, dass alle höhere Renten bekommen und die Menschen weniger Geld für private Vorsorge ausgeben müssen. Um das höhere Rentenniveau und eine starke gesetzliche Rente zu finanzieren, brauchen wir einen Dreiklang aus fairen Löhnen, mehr Beschäftigung und guter Arbeit:

  1. Wenn die Löhne steigen, steigen die Beitragszahlungen. Deshalb muss die Tarifbindung gestärkt werden.
  2. Wenn mehr Menschen arbeiten, steigen die Beitragseinnahmen. Deshalb müssen wir Frauen aus der unfreiwilligen Teilzeit holen, Menschen passende Aus- und Weiterbildungen ermöglichen sowie ein modernes Zuwanderungsgesetz schaffen.
  3. Damit möglichst viele Menschen bis zur Rente arbeiten (und in die Rentenkasse einzahlen) können, brauchen wir gute Arbeitsbedingungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht.
Anja Piel, Mitglied im GBV des DGB-Bundesvorstands

DGB/Joanna Kosowska

"Wie der Koalitionsvertrag es vorsieht, muss jetzt schnellstmöglich das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent, perspektivisch 50 Prozent, festgelegt werden – und zwar mindestens bis zum Jahr 2045. Die Koalition muss außerdem die Arbeitgeber dazu verpflichten, eine nennenswerte Einzahlung in die Betriebsrenten zu leisten. Denn genau das hilft arbeitenden Menschen. Darüber hinaus muss die Ampel sicherstellen, dass die Renten wieder im Gleichklang mit den Löhnen steigen. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors verhindert das."

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel

Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Und wie viel Rente bekomme ich?

Das musst du wissen:

  • Wann du in Rente gehen kannst, hängt von deinen Beitragszeiten und deinem Geburtsjahrgang ab. Außerdem musst du mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben, um einen Anspruch auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente zu haben. Wer mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann in die sogenannte Regelaltersrente Das Alter dafür – die Regelaltersgrenze – steigt bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre, abhängig von deinem Geburtsjahr. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.
  • Wenn du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen willst, musst du mindestens 63 Jahre alt sein und 35 Versicherungsjahre vorweisen können (oft fälschlich als "Rente mit 63" bezeichnet). Dann kannst du eine Rente mit Abschlägen beziehen. Seit 1. Januar 2023 darfst du dabei unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Wer anerkannt schwerbehindert ist, kann bereits ab 62 Jahren (vor 1964 geborene sogar noch früher) in Rente gehen und hat weniger Abschläge. Ohne Abschläge kann in Rente gehen, wer 45 Pflichtbeitragsjahre aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege vorweisen kann. Das Alter hierfür liegt aktuell bei 64 Jahren und 2 Monaten (Jahrgang 1959) und steigt auf 65 Jahre für alle ab 1964 Geborenen.
  • Wie hoch deine Rente letztlich ausfällt, hängt von deinen Einzahlungen ab. Die Rentenversicherung vergibt dafür sogenannte Entgeltpunkte ("Rentenpunkte"). Diese werden in deinem Rentenkonto gesammelt und später in deine Altersrente umgerechnet. Neben der Höhe ist das möglichst lange Einzahlen wichtig, um auf eine hohe Rente und auf die notwendigen Versicherungsjahre zu kommen.
  • Wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat und trotzdem nur auf eine geringe Rente kommt, bekommt einen Grundrentenzuschlag. Dadurch fällt das Rentenniveau bei Menschen mit niedrigem Einkommen höher aus. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber Grundrente.
  • Reicht deine Rente nicht zum Lebensunterhalt, hast du Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Bei dieser Fürsorgeleistung musst du dein Einkommen und Vermögen offenlegen.

Übrigens: Mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wurde zum 1. Juli 2023 endlich der Rentenwert in Ostdeutschland an den von Westdeutschland angepasst. Seit Jahrzehnten haben wir und unsere Mitgliedsgewerkschaften uns dafür eingesetzt. Nun bekommen Beschäftigte in Leipzig und Rostock den gleichen Wert für einen erworbenen Rentenpunkt wie die Kolleg*innen in Köln und München. Die Aufwertung der heutigen Löhne bleibt noch bis Ende 2024 bestehen.

Einfach erklärt: Wie sich deine gesetzliche Rente berechnet

Entscheidend für deine spätere Rente sind die von dir erworbenen "Rentenpunkte" in der Rentenversicherung. So funktioniert die Berechnung:

  • Du bekommst 1 Entgeltpunkt, wenn du im Beitragsjahr das Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten des Jahres verdient hast. Hast du die Hälfte verdient, bekommst du demnach einen halben Punkt. Hast du das Doppelte verdient, erhältst du 2 Punkte (höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
  • Außerdem gibt es zusätzliche Punkte für Kindererziehung, Pflege, bei Arbeitslosigkeit oder Krankengeld und einigen anderen Sachverhalten.
  • Zu Rentenbeginn werden alle deine Punkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert gibt an, wie viel Euro ein Punkt wert ist. Daraus ergibt sich, vereinfacht gesagt, deine Rentenhöhe.
  • Hinzu kommen mögliche Abschläge, wenn du vorzeitig in Rente gehen willst, oder Zuschläge, falls du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast, aber auf die Auszahlung der Rente zunächst verzichtest.

Arbeitgeber*innen müssen mehr für gute Betriebsrenten tun

Die Versprechen waren groß: Als in den 2000er Jahren begonnen wurde, das Rentenniveau zu senken, sollte die entstandene Rentenlücke einfach durch mehr private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Doch die "Riester-Rente" hat gezeigt, dass sie nur hohe Kosten verursacht, aber wenig Rendite bringt. Und ein weiterer Grund ist offensichtlich: Arbeitnehmer*innen müssen die Kosten für die Riester-Rente allein tragen. Aber auch die Betriebsrenten sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben und noch viel zu wenig verbreitet. Hier müssen sich einerseits die Arbeitgeber*innen mehr engagieren. Andererseits müssen sie mit Tarifverträgen, die wir als Gewerkschaften abschließen, dazu verpflichtet werden.

Wir sagen deshalb: Eine gute Altersabsicherung gibt es nur mit einer zuverlässigen und starken gesetzlichen Rente – ergänzt durch gute Betriebsrenten. Mit diesen 3 Maßnahmen lässt sich das erreichen:

  1. Tarifverträge, die Betriebsrenten regeln, sollen einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit würden sie auch für Unternehmen der gleichen Branche gelten, die keinen Tarifvertrag haben.
  2. Die Arbeitgeber*innen sollen einen verpflichtenden Mindestbeitrag zu den Betriebsrenten leisten (arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente).
  3. Die von den Arbeitgeber*innen bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialbeiträge müssen vollständig weitergegeben werden.

Renten nicht doppelt besteuern!

Die Renten werden in Deutschland seit 2005 schrittweise auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das heißt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bei der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Beschäftigten haben also mehr Nettoeinkommen. Im Gegenzug wird die Rente dafür voll besteuert. Die Nettorente fällt dadurch geringer aus. Dieses Prinzip ist zum Vorteil der Versicherten, da zunächst alle mehr netto haben. Nur wer Rente bezieht, zahlt dann darauf Steuern. Wer viel und lange Rente bezieht, zahlt mehr Steuern. Insgesamt ist dies gerecht. Wenn die Rente auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird, basiert für Jahrzehnte ein Teil der Rente jedoch aus bereits besteuerten Beiträgen. Dieser Teil darf nicht noch einmal besteuert werden. Daher gibt es einen Rentenfreibetrag. Dieser hängt von der Rentenhöhe und dem Rentenzugangsjahr ab und sinkt bis 2040 auf Null. Dieser Übergang ist jedoch zu kurz und unzureichend. Daher muss er gestreckt werden. Die Beiträge sind seit 2023 voll steuerfrei. Damit ist der erste Schritt der Umstellung bereits erfolgt.

Die Gewerkschaften helfen dir bei allen Fragen zur Rente und beim Rentenantrag

Das Thema Rente ist komplex. Unsere Mitgliedsgewerkschaften bieten dir deshalb in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung umfassende und kostenfreie Hilfestellung. Informiere dich z. B. hier oder direkt bei deiner Gewerkschaft vor Ort:

ver.di Versichertenberatung

Versichertenberatung finden über die Deutsche Rentenversicherung

Rentenrechner des DGB

Rechne aus, wie hoch deine Rente bei deinem aktuellen Lohn wäre - je nach Rentenniveau und Beitragsdauer!


Bericht zur Rentenpolitik

Neue Si­cher­heit für al­le Ge­ne­ra­tio­nen
Familie mit mehreren Generationen lacht in die Kamera
DGB/Mark Bowden/123rf.com
Für eine gute Rente braucht es eine hohe Erwerbsbeteiligung, gute Entgelte, gesunde Arbeitsbedingungen und sichere Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente. Der vorliegende Bericht umfasst nicht nur unsere Position für eine gute Rente, sondern auch viele gute Argumente, warum sie notwendig, gerecht und finanzierbar ist.
weiterlesen …

Rentenpolitik aktuell

Rentenpolitik
Wei­te­re Ver­bes­se­run­gen bei der Ren­te nö­tig
Älteres Paar schaut aus dem Fenster
DGB/marina113/123rf.com
In 2022 gab es Verbesserungen bei der Rente, aber auch kleine Rückschritte auf dem Weg zu einem stabilen und angehobenen Rentenniveau. In 2023 geht es nun darum das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren und Rentenkürzungen zu verhindern.
weiterlesen …